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   BGH, 27.09.2023 - IV ZR 123/21   

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https://dejure.org/2023,42411
BGH, 27.09.2023 - IV ZR 123/21 (https://dejure.org/2023,42411)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2023 - IV ZR 123/21 (https://dejure.org/2023,42411)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2023 - IV ZR 123/21 (https://dejure.org/2023,42411)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 552 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § ... 552a Satz 1 ZPO, § 5a VVG, § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG, § 10a Abs. 1 Satz 1 VAG, § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 10a VAG, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 10a Abs. 1 VAG, §§ 124 ff. VAG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, Art. 267 Abs. 3 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge und Nutzungsersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung aus einem fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrag; Verwerfung der Revision als unzulässig

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge und Nutzungsersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung aus einem fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrag; Verwerfung der Revision als unzulässig

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.04.2023 - IV ZR 300/22

    Angabe eines Lebensversicherers bzgl. fehlender Zugehörigkeit zum deutschen

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - IV ZR 123/21
    Die Frage von grundsätzlicher Bedeutung, ob die Rechtsvorgängerin der Beklagten Angaben über eine Mitgliedschaft bzw. Nichtmitgliedschaft in einem Sicherungsfonds machen musste, ist nach Ergehen des Berufungsurteils durch das Senatsurteil vom 26. April 2023 (IV ZR 300/22, VersR 2023, 830) geklärt worden.

    Danach musste ein Lebensversicherer, der - wie die Rechtsvorgängerin der Beklagten - bereits vor Vertragsschluss seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hatte, in der Verbraucherinformation nach § 10a Abs. 1 VAG a.F. i.V.m. Abschnitt I Nr. 1 Buchst. i) der Anlage Teil D zum VAG a.F. nicht angeben, dass er einem (deutschen) Sicherungsfonds nicht angehörte (Senatsurteil vom 26. April 2023 aaO, Leitsatz, Rn. 18 ff.).

    Die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgängerin war als Versicherer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch nicht dazu verpflichtet, Angaben über ihre Zugehörigkeit zu einer ausländischen (hier: britischen) Sicherungseinrichtung zu machen.Die Informationspflicht nach Abschnitt I Nr. 1 Buchst. i) der Anlage Teil D zum VAG a.F. flankierte, wie dies auch das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ausweislich der Gesetzesbegründung nur die Verpflichtung zur Einrichtung eines nationalen Sicherungsfonds in den §§ 124 ff. VAG a.F. (vgl. Senatsurteil vom 26. April 2023 - IV ZR 300/22, VersR 2023, 830 Rn. 22) und enthielt damit keine Verpflichtung zur Angabe der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu ausländischen Sicherungseinrichtungen.

  • BGH, 24.01.2023 - IV ZR 18/22

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der Schließung eines

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - IV ZR 123/21
    Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nicht im Wege (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2023 - IV ZR 18/22, VersR 2023, 719 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2023 - VIII ZR 106/21

    Anforderungen an die formelle Wirksamkeit einer Mieterhöhungserklärung wegen

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - IV ZR 123/21
    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbstständigen Teil des Streitstoffs stellt (Senatsbeschluss vom 21. September 2022 - IV ZR 300/20, VersR 2022, 1571 Rn. 15 m.w.N.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2023 - VIII ZR 106/21, juris Rn. 6).
  • BGH, 21.09.2022 - IV ZR 300/20

    Widerspruch gegen das Zustandekommen eines Vertrages über eine fondsgebundene

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - IV ZR 123/21
    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbstständigen Teil des Streitstoffs stellt (Senatsbeschluss vom 21. September 2022 - IV ZR 300/20, VersR 2022, 1571 Rn. 15 m.w.N.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2023 - VIII ZR 106/21, juris Rn. 6).
  • BGH, 19.07.2023 - IV ZR 102/21

    Angaben des Versicherers bzgl. der Zugehörigkeit zum deutschen Sicherungsfonds

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - IV ZR 123/21
    Zum Einwand von Treu und Glauben ist auch hier eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2023 - IV ZR 102/21, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2024 - IV ZR 32/22

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages und Herausgabe

    Damit hat es die Zulassung ausdrücklich auf die Voraussetzungen des Abschnitts I Nr. 1 Buchst. i) der Anlage Teil D zum VAG a.F. beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2023 - IV ZR 123/21, juris Rn. 8 f.).
  • BGH, 21.02.2024 - IV ZR 94/23
    Damit hat es die Zulassung ausdrücklich auf die Voraussetzungen des Abschnitts I Nr. 1 Buchst. i) der Anlage Teil D zum VAG a.F. beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2023 - IV ZR 123/21, juris Rn. 8 f.).
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